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Wie stelle ich den
Antrag für meine Kur?

Arztbesuch und Atteste

Um einen Klinikaufenthalt zu beantragen, ist ein Besuch bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin notwendig. Nach einer gründlichen Untersuchung bestätigt dieser in einem schriftlichen Attest Ihre Kurbedürftigkeit bzw. die von Ihren Kindern. Die erforderlichen Formulare dafür sind in den Arztpraxen vorhanden.

Antragsstellung

Das vom Arzt verfasste Attest nehmen Sie im nächsten Schritt mit zu Ihrer Beratungsstelle. Ihr Berater oder Ihre Beraterin füllt dann mit Ihnen gemeinsam den Kurantrag aus. Hier bekommen Sie auch Informationen zu Ihrem Wunsch- und Wahlrecht, was den Kurort angeht. Wichtig ist, dass Sie hier genau Ihre Situation schildern und Ihre Kurbedürftigkeit begründen.

Sobald dies erfolgt ist, reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei einer Ablehnung des Kurantrages steht Ihnen die Beratungsstelle ebenfalls zur Seite und hilft Ihnen bei den nächsten Schritten zur Neubeantragung.

Freie Kurplätze

Achtung: In 2025 gibt es keine freien Plätze mehr für Frauen und Mütter mit 1 Kind

Der Kuren-Plan für 2026 liegt leider noch nicht vor.

Liebe Patientin,

zu folgenden Terminen haben wir noch freie Plätze zur Verfügung (wir reservieren nur bei vorliegender Kostenzusage):

Mutter-Kind-Maßnahmen   

18.02. - 11.03.2025 (kein Platz mehr für Frauen mit 1 Kind, kein Platz mehr für Kinder unter 3 Jahren)

02.09. - 23.09.2025 (kein Platz mehr für Frauen mit 1 Kind, kein Platz mehr für Kinder unter 3 Jahren)                           

23.09. - 14.10.2025 (kein Platz mehr für Frauen mit 1 Kind)                             

14.10. - 04.11.2025 (kein Platz mehr für Frauen mit 1 Kind)                                 

04.11. - 25.11.2025 (kein Platz mehr für Frauen mit 1 Kind)                                

25.11. - 16.12.2025 keine Trauer (kein Platz mehr für Frauen mit 1 Kind)           

Frauen-Maßnahmen

Danke für Ihr Interesse.  Ihr Belegungsteam der Klinik St. Ursula

 

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