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Bewilligung
& Kostenübernahme

Innerhalb der nächsten Wochen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Bescheid ob der Kurantrag bewilligt wird oder nicht. Sollte er nicht bewilligt werden, lassen Sie sich nicht entmutigen. Nehmen Sie einfach noch einmal Kontakt zu Ihrer Beratungsstelle auf, um gemeinsam Widerspruch einzureichen. Oft sind abgelehnte Kuren eine Sparmaßnahme der Krankenkassen. Hier heißt es, hartnäckig bleiben.

Anfahrt

An den Fahrtkosten beteiligt sich der Kostenträger anteilig. Bei Fahrten zur stationären Vorsorge sind von Ihnen 10 % der Fahrtkosten zu tragen – mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €.

Handelt es sich um Fahrten zur stationären Rehabilitation, ist kein Eigenanteil zu zahlen.

Aufenthalt

Für Ihren Klinikaufenthalt tragen Sie bei einer Bewilligung lediglich den vom Gesetzgeber festgelegten Eigenanteil für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Dieser beträgt 10 € pro Erwachsenen und Tag. Kinder zahlen keinen Eigenanteil.

Unter Umständen ist es möglich, dass Sie sich von diesem Eigenanteil befreien lassen können. Mehr Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Kostenträger.

Die restlichen Kosten für Aufenthalt und Verpflegung in der Klinik trägt der Kostenträger.

Freie Kurplätze

Liebe Patientin,

zu folgenden Terminen haben wir noch freie Plätze zur Verfügung:

13.08.2024 - 03.09.2024 (nur noch Plätze für Mütter mit 2 Kindern über 3 Jahre)

03.09.2024 - 24.09.2024 (nur noch Plätze für Mütter mit 2 Kindern über 3 Jahre)

26.11.2024 - 17.12.2024 (noch Platz für Mütter mit 2 und mehr Kindern über 3 Jahre, kein Trauer-Schwerpunkt)

Keine Plätze mehr für alle anderen Mutter-Kind-Maßnahmen. Keine Plätze mehr für Frauen-Maßnahmen in 2024.

Im Juni 2024 erscheinen die neuen Termine für das Jahr 2025, die dann auch direkt buchbar sind.

Danke für Ihr Interesse.  Ihr Belegungsteam der Klinik St. Ursula

 

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